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Steuer-Rat: Kosten für Schlüsseldienst meist absetzbar
Jetzt haben es Steuerzahler schwarz auf weiß: Der Schlüsseldienst zählt als Handwerkerleistung bzw. haushaltsnahe Dienstleistung. Wer die Kosten in der Steuererklärung angeben will, muss aber auf eine bestimmte Formalie achten.
Mittwoch, 03.05.2017, 04:04 Uhr
aktualisiert: 03.05.2017, 04:06 Uhr