Hartz IV
Jobcenter muss Einstieg in Börsengeschäfte nicht fördern
Für den Sprung in die Selbstständigkeit können Hartz-IV-Empfänger Unterstützung bekommen. Allerdings muss das Geschäftsmodell stimmen. Denn jede Tätigkeit muss das Jobcenter nicht fördern.
Montag, 13.03.2017, 04:43 Uhr
aktualisiert: 13.03.2017, 04:46 Uhr